Gemeinsamer Unterricht

1. Was ist das?

Gemeinsamer Unterricht ist für uns in erster Linie eine Einstellungssache.

Wir stehen - als Schule, als Klassengemeinschaft, als Kollegium - für die Vielfältigkeit, die uns zu etwas Besonderem macht. Jeder hat Stärken, aber auch Schwächen.

Wir als Gemeinschaft profitieren von unserer Individualität. In diesem Prozess spielt der Aspekt des „Sozialen Lernens“ für alle daran Beteiligten eine grundlegende Rolle. Der „Schwächere“ ermöglicht dem „Stärkeren“, als Helfer und Spezialist sein Wissen sowie seine Fertigkeiten anzubringen bzw. zu vertiefen und seine Empathiefähigkeit zu erweitern. Der eine Schüler profitiert von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des anderen und lernt gleichzeitig, auf seine Bedürfnisse aufmerksam zu machen und Hilfen zu organisieren. Der Gemeinsame Unterricht kann ein ausgezeichnetes Lernfeld sein, um sich selbst und andere Menschen in ihrer Andersartigkeit kennen und akzeptieren zu lernen.

2. Wie sieht das konkret aus?

Bilder von Kindern, die in Reihen ruhig und leise Seiten in Unterrichtsbüchern abarbeiten, findet man im Gemeinsamen Unterricht kaum.

Der Gemeinsame Unterricht lebt vom Austausch über Entdeckungen, Gesetzmäßigkeiten und sprachlichen Besonderheiten. Gemeinsamer Unterricht bedeutet für uns:

Eine ganzheitliche gemeinsame Aufgabe

Schule ist nicht alles – zwar nimmt die Schule einen zeitlich großen Faktor im Leben eines Schulkindes ein, allerdings nimmt gerade das Elternhaus einen großen und wichtigen Bereich ein. Wir verstehen uns und die Eltern als Begleiter, die gemeinsam versuchen die bestmöglichen Voraussetzungen für das Kind zu schaffen. In regelmäßigen Gesprächen wird stets die Lernentwicklung aber auch potenzielle weitere Maßnahmen besprochen. Nur durch diese engmaschige und ehrliche Zusammenarbeit wird eine individuell angepasste Förderung möglich.

 

Ein gutes Team ist das A und O

Unser Kollegium wird von unseren Sonderpädagogen mit Rat und Tat unterstützt.

Unsere Sonderpädagogen sind aus unserem Kollegium nicht wegzudenken. Sie unterstützen uns in Doppelbesetzung im Unterricht, stehen uns jederzeit beratend zur Seite und helfen uns die passende Lernumgebung für die Kinder zu schaffen.

Wie sieht das aus?

 

3. Was ist ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf?

Wenn die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur individuellen Förderung nicht ausreichen, kann ein Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung gestellt werden. Hierbei wird auf Grundlage der Expertise eines Gutachterteams (Sonderpädagoge der Schule, Klassenlehrerin und externen Sonderpädagogen) genau beurteilt, in welchem Bereich ein Kind sonderpädagogische Unterstützung zur erfolgreichen Entwicklung benötigt.

Folgende Bereiche/Schwerpunkte gibt es:

5.1 LE (Lernen)
§ 5.2 SQ (Sprache)
    § 5.3 ES (Emotionale und soziale Entwicklung)
    § 6 GG (Geistige Entwicklung)
    § 7 KM (Körperliche und motorische Entwicklung)
    § 8.1 HK (Hören und Kommunikation) und  GH (Gehörlos)
    § 8.2 HK (Hören und Kommunikation) und SG (Schwerhörig)
    § 9.1 SE (Sehen) und BL (Blindheit)
    § 9.2 SE (Sehen) und SH (Sehbehinderung)

Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Weitere Informationen finden Sie sonst auch auf der Seite des Landes NRW (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Eltern/index.html).

Hiermit erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies und den Datenschutzrechtsbestimmungen dieser Seite einverstanden.